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1. Geltungs- und Anwendungsbereich (Stand 19.04.2011)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) legen den Inhalt und die Abwicklung von Übersetzungsverträgen/aufträgen zwischen:
Colist GmbH
Langang 19
A-9841 Winklern
FN:312833z,
- nachfolgend Übersetzer genannt - und dem Kunden/der Kundin – nachfolgend Auftraggeber genannt - fest.
Weitergehende Bedingungen, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers kommen nicht zur Anwendung, auch wenn der Übersetzer diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Es gelten ausschließlich die AGB vom Übersetzer.
Diese AGB werden durch die Auftragserteilung vom Auftraggeber anerkannt und gelten für die Dauer der gesamten Geschäftsverbindung. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Eine Änderung des Schriftformgebotes muss auch schriftlich erfolgen. Mündliche Nebenabreden wurden keine geschlossen.
Auch wenn der Auftraggeber für Dritte agiert, schließt der Übersetzer den Vertrag ausschließlich mit dem Auftraggeber ab, der seinen Zahlungsverpflichtungen pünktlich nachzukommen hat, unabhängig von der Zahlungsmoral des Endkunden.

2. Auftragserteilung
2.1.
Ein Übersetzungsauftrag gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber den Kostenvoranschlag durch bestätigen des AGB Kästchens (bestätigt damit die AGB gelesen und akzeptiert zu haben) und durch Klicken der „Kostenvoranschlag akzeptieren“ Schaltfläche den Kostenvoranschlag akzeptiert hat.
2.2
Der Mitgliederbereich ist durch einen Benutzernamen und ein Passwort geschützt. Der Auftraggeber ist verantwortlich, dass nur befugte Personen Zugang zu dessen Mitgliederbereich haben und hat er sein Passwort geheim zu halten. Jedenfalls haftet der Auftraggeber für die Bezahlung des Honorars, auch wenn ein Mitarbeiter oder andere Personen, welche Zugriff auf den Mitgliederbereich des Auftraggebers haben eine Übersetzung in Auftrag gibt.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die missbräuchliche Verwendung des Zuganges Dritter in seinem Namen unverzüglich schriftlich bekannt zu geben.

3. Umfang und Lieferung der Übersetzung, Kostenvoranschlag
Die Übersetzung wird sorgfältig ausgeführt. Der Leistungsumfang umfasst grundsätzlich nur das Übersetzen. Explizit wird darauf hingewiesen, dass der Leistungsumfang keinerlei Prüfungen, wie etwa zB die Prüfung ob eine bestimmte Wortwahl in der Übersetzung geeignet ist, vom Auftraggeber gewünschte (Rechts)folgen herbeizuführen oder auszuschließen, umfasst.
Etwaige Sonderwünsche (zB Sonderformate usw.) sind getrennt zu vereinbaren und zu honorieren.
Handelt es sich um die Übersetzung eines beliebigen Textes, dann hat der Auftraggeber die Möglichkeit nach Fertigstellung der Übersetzung diese in seinem Mitgliederbereich abzurufen. Mit Bereitstellung im Mitgliederbereich gilt die Übersetzung als an den Auftraggeber geliefert.
Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Wissen und Gewissen des Übersetzers erstellt. Es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollte sich nach Auftragserteilung eine Kostenerhöhung ergeben, so wird der Übersetzer den Auftraggeber umgehend verständigen.

4. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
4.1.
Der Übersetzer behält sich vor, bei Unklarheiten im Originaltext, beim Auftraggeber zurückzufragen oder die Übersetzung nach bestem Wissen und Gewissen in allgemein verständlicher Form zu erstellen.
4.2.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Übersetzer nur Texte/Bilder/Material zu übergeben, welche von Rechten Dritter frei ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Übersetzer nicht verpflichtet ist zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht die Ausgangstexte übersetzen zu lassen. Vielmehr geht der Übersetzer davon aus und darf davon ausgehen, dass dem Auftraggeber alle Rechte zustehen. Der Auftraggeber hat den Übersetzer bei Inanspruchnahme von Dritten schad- und klaglos zu halten. Sollte der Übersetzer gerichtlich oder außergerichtlich von Dritten mit Ansprüchen konfrontiert werden, wird der Übersetzer den Auftraggeber informieren bzw im Prozess den Streit verkünden. Tritt der Auftraggeber dem Streit nicht bei oder reagiert der Auftraggeber auf die Information nicht, dann ist der Übersetzer berechtigt, den Anspruch anzuerkennen und sich beim Auftraggeber schadlos zu halten. Dies ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des herangetragenen Anspruches.
4.3.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Übersetzer vor Angebotslegung über den Verwendungszweck der Übersetzung zu informieren. Insbesondere hat der Auftraggeber mitzuteilen, ob die Übersetzung zur Veröffentlichung und/oder für rechtliche Zwecke und/oder Werbung und/oder Patentverfahren und/oder einem anderen Zweck dienen soll, bei dem eine besondere Übersetzung der Texte durch den Übersetzer von Bedeutung ist. Informiert der Auftraggeber dennoch den Übersetzer nicht über den Verwendungszweck, dann geht der Übersetzer davon aus, dass die Übersetzung lediglich der eigenen Information des Auftraggebers dient.
4.4.
Der Auftraggeber darf die Übersetzung nur für den angegebenen Zweck verwenden. Für den Fall, dass der Auftraggeber die Übersetzung dennoch für einen anderen Zweck verwendet, hat der Auftraggeber keinerlei Ansprüche auf Schadenersatz gegen den Übersetzer.
4.5.
Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes fällt ausschließlich in den Verantwortungsbereich des Auftraggebers.

5. Liefertermin / Höhere Gewalt
5.1.
Ein fester Liefertermin muss schriftlich vereinbart und vom Übersetzer schriftlich bestätigt werden. Der Auftraggeber hat dem Übersetzer im Vorhinein mitzuteilen, wenn das Lieferdatum für den Übersetzungsauftrag ein wesentlicher Bestandteil ist und der Auftraggeber bei einer verspäteten Lieferung kein Interesse mehr an der Übersetzung hat (Fixgeschäft).
5.2.
Der Übersetzer kommt jedoch nicht in Verzug, wenn die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den der Übersetzer nicht zu vertreten hat. Im Falle des Eintritts höherer Gewalt (zB Arbeitskonflikte, Kriege, Abbruch der Kommunikationsmittel sowie Eintritt von durch den Übersetzer selbst nicht beeinflussbarer, unvorhersehbarer Ereignisse, die die Möglichkeit des Übersetzers, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen) hat der Übersetzer den Auftraggeber, soweit möglich, unverzüglich davon zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigen den Übersetzer und den Auftraggeber zum Vertragsrücktritt. Der Auftraggeber hat jedoch dem Übersetzer einen angemessenen Ersatz für bereits erbrachte Leistungen/getätigte Aufwendungen zu bezahlen.
5.3.
Grundsätzlich beträgt die frei bleibende Lieferzeit 7 Arbeitstage. Eine kürzere Lieferzeit bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Ab 3.000 Wörter gibt es keine frei bleibende Lieferzeit von 7 Tagen sondern muss die Lieferzeit individuell schriftlich vereinbart und vom Übersetzer schriftlich bestätigt werden.
5.4.
Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist und des Liefertermins, auch bei einem Fixgeschäft ist, der rechtzeitige Eingang sämtlicher von Auftraggeber zu liefernden Unterlagen, sowie Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Bei Nichteinhaltung verlängert sich die Lieferfrist dementsprechend.

6. Datenschutz / Vertraulichkeit
Der Übersetzer verpflichtet sich zur Vertraulichkeit in der Behandlung des Übersetzungsauftrages. Der Auftraggeber stimmt ausdrücklich zu, dass sämtliche Daten, insbesondere die personenbezogenen Daten zur Durchführung dieses Vertragsverhältnisses automationsunterstützt verarbeitet und gespeichert werden.
Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Benachrichtigungen, Newslettern und Werbung über neue Angebote und Themen der Übersetzerin und der Fa Schrall GmbH einverstanden. Die in den fett gedruckten Absätzen erteilten Zustimmungen sind jederzeit widerrufbar.
Weiters erklärt sich der Auftraggeber ausdrücklich damit einverstanden, dass alle Zusendungen wie die Übersetzung, Rechnungen und Mahnungen auf elektronischem Wege an ihn zugestellt werden und dass der Übersetzer deren Eingang beim Auftraggeber mit technischen Mitteln überprüfen kann.

7. Vertragskündigung/Stornierung
Kündigt der Auftraggeber einen Auftrag, muss die bis zum Zeitpunkt der Kündigung geleistete Übersetzungsarbeit honoriert werden. Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Der Übersetzer ist berechtigt für eine auf Grund der Kündigung nicht durchgeführte Übersetzung oder nicht durchgeführte Teilübersetzung eine Stornierungspauschale in Höhe von 20% des Auftragswertes zu verrechnen.

8. Mängelbeseitigung / Gewährleistungsansprüche
8.1.
Sämtliche Mängelrügen sind innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Übersetzung schriftlich unter Bekanntgabe des Mangels zu rügen. Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden. Erhält der Übersetzer keine schriftliche Einwendung innerhalb von dreißig (30) Tagen, gilt die Übersetzung als mangelfrei angenommen.
8.2.
Der Auftraggeber hat dem Übersetzer eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung zu gewähren. Werden Mängel innerhalb der gewährten Frist behoben, hat der Auftraggeber kein Recht auf Preisminderung. Werden Mängel nachweislich nicht behoben, kann der Auftraggeber eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten (Wandlung). Bei unwesentlichen Mängeln besteht kein Recht zur Wandlung des Vertrages. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung des gesamten sondern nur eines angemessenen Teiles vereinbarter Zahlungen.
8.3.
Für die Übersetzung von unleserlichen, schwer lesbaren und/oder unverständlichen Vorlagen und für Abkürzungen, die bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw erklärt wurden und für die richtige Wiedergabe von Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, besteht keine Mangelhaftung. Zahlen werden wie in der Vorlage angeführt 1:1 übernommen. Für die Umrechnung von Währungen, Zahlen, Einheiten usw wird keine Haftung übernommen.

9. Honorar / Berechnungsgrundlage
9.1.
Das Übersetzerhonorar richtet sich nach dem Umfang des zu übersetzenden Textes, der Zielsprache und des Schwierigkeitsgrades. Das Honorar wird auf Wortbasis berechnet. Die Wortzahl wird auf der Grundlage des Ausgangstextes (Originaltext des Auftraggebers) ermittelt. Bei größeren Aufträgen kann ein Pauschalpreis vereinbart werden. Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, können Auftragsänderungen und/oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.
9.2.
Das Übersetzerhonorar ist ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.
Der Übersetzer ist berechtigt Vorauskassa oder eine angemessene Anzahlung zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug hat der Auftraggeber die durch den Zahlungsverzug entstandenen zweckmäßigen und notwendigen Kosten, wie etwa Aufwendungen für Mahnungen, Inkassoversuche, und allfällige gerichtliche oder außergerichtliche Rechtsanwaltskosten dem Übersetzer zu ersetzen. Für den Fall des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in der Höhe von 8 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz per Anno vereinbart.
Die Aufrechnung durch den Auftraggeber mit Gegenforderungen oder mit behaupteten Preisminderungsansprüchen ist nur zulässig, wenn die Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder diese von Übersetzer ausdrücklich anerkannt wurde.

10. Eigentumsvorbehalt / Urheberrecht
Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.

11. Haftung
11.1.
Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.
11.2.
Der Übersetzer haftet, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen in jedem Fall, nur bis zur Höhe des Nettorechnungsbetrages.
11.3.
Ein Rückgriff des Auftraggebers auf den Übersetzer zur Geltendmachung der Schadensersatzansprüche Dritter (Nichtvertragspartner) ist ausgeschlossen. Jedenfalls ist eine Haftung des Übersetzers für Mangelfolgeschäden und/oder entgangenen Gewinn ausgeschlossen.
11.4.
Der Übersetzer haftet nicht für die Nichteinhaltung eines Liefertermins aus Gründen, die vom Übersetzer nicht zu vertreten sind; siehe Punkt 5.2.
11.5.
Der Übersetzer haftet nicht für Korrekturen an der Übersetzung die durch den Auftraggeber oder von Dritten durchgeführt wurden.
11.6.
Für Übersetzungen, die für Druckwerke verwendet werden, haftet der Übersetzer nur dann für den Mangel, wenn ihm der Zweck der Verwendung vor Auftragserteilung mitgeteilt wurde und dem Übersetzer die Druckfahne, einschließlich jener Fassung, an der keinerlei Änderungen mehr vorgenommen werden, vorgelegt werden und der Übersetzer schriftlich die Freigabe erteilt hat.
11.7.
Bei Übermittlung der Übersetzung auf elektronischem Wege wird keine Haftung für die Virenfreiheit übernommen.

12. Subunternehmer
Der Übersetzer ist berechtigt Übersetzungsaufträge an Subunternehmer zu vergeben. Vertragspartner bleibt der Übersetzer. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für einen Zeitraum von 10 Monaten nach Auftragsbeendigung keine direkte geschäftliche Beziehung zu Subunternehmern des Übersetzers einzugehen. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Vereinbarung verpflichtet er sich an den Übersetzer eine Konvetionalstrafe in Höhe von EUR 500 pro Auftrag zu bezahlen.

13. Anwendbares Recht / Gerichtsstand/ Erfüllungsort / Salvatorische Klausel
13.1.
Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich ohne Verweisungsnormen auf das internationale Privatrecht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Firmensitz des Übersetzers. Der Auftraggeber und der Übersetzer vereinbaren für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag einschließlich die Frage seines gültigen Zustandekommens und seiner Vor- und Nachwirkungen die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für A-9841 Winklern. Der Übersetzer ist jedoch darüber hinaus berechtigt den Auftraggeber an seinem Wohnort/Geschäftssitz zu verklagen.
13.2.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder anfechtbar sein, so wird die Gültigkeit seiner übrigen Bestimmungen hievon nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine andere gültige Bestimmung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der wegfallenden Bestimmung am ehesten entspricht.
13.3.
Der Übersetzer behält sich eine jederzeitige Änderung dieser AGB´s ausdrücklich vor.

14.
Besondere Bestimmungen für Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG (österreichisches Konsumentenschutzgesetz):
Gemäß dem KSchG und dem ECG (österreichisches E-Commerce-Gesetz) wird darauf hingewiesen, dass dem Verbraucher bei Vertragserklärungen im Fernabsatz ein Rücktrittsrecht vom Vertrag jedenfalls binnen 7 Tagen ab Vertragsabschluss zusteht. Dies gilt jedoch nicht für den gegenständlichen Vertrag, da der Übersetzer Leistungen nach kundenspezifischen Wünschen sofort erbringt bzw binnen 7 Tagen ab Bestellung mit der Ausführung der Leistung beginnt.