Beglaubigte Übersetzungen durch gerichtlich beeidigte Übersetzer

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Beglaubigung

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Das Übersetzungsbüro Colist erstellt auch beglaubigte Übersetzungen Ihrer Dokumente.



Eine beglaubigte Übersetzung wird in den meisten Fällen zur Anerkennung von beispielsweise einer fremdsprachigen Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Führerschein, Testament, Diplom, Gutachten, Gerichtsurteil, Zeugnis, notarieller Vertrag etc. bei Gerichten und Behörden benötigt.

Zur Durchführung einer beglaubigten Übersetzung muss der bearbeitende Übersetzer für das jeweilige Zielland, in welchem Sie Ihre Dokumente vorlegen möchten, gerichtlich beeidigt sein. Daher benötigen wir von Ihnen auch die Auskunft für welches Land Ihre Übersetzung beglaubigt werden sollte.

Nach Fertigstellung und Beglaubigung der Übersetzung wird diese im Original zusammen mit dem Ausgangstext per Post an Sie versendet, damit diese von Gerichten und Behörden anerkannt wird.

Auf Wunsch erhalten Sie vorab die beglaubigte Übersetzung zusätzlich per E-Mail.

Wenn Sie eine beglaubigte Übersetzung benötigen, dann haben Sie die Möglichkeit diese Option in unserem Online Formular während Ihrer Anfrage für einen Kostenvoranschlag auszuwählen.


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